Testamentsvollstreckung

Die ISF GmbH ist Ihr starker Partner in strukturierter und nachhaltiger Sicherung Ihres Vermögens, sowohl zu Lebzeiten, als auch dann, wenn sich Ihr Lebenskreis schließt. Als Testamentsvollstrecker nehmen wir Ihre Wünsche auf, beraten Sie in Bezug auf die Umsetzungsmöglichkeiten und unterbreiten Ihnen ein Konzept, wie wir Ihren „Letzten Willen“ konsequent umsetzen werden.

Liegt kein gültiges Testament oder gültiger Erbvertrag vor, akzeptiert der Erblasser für seinen Nachlass die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge. Im diesem Fall erlangen die gesetzlichen Erben unmittelbar nach dem Ableben automatisch die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den Nachlass.

Besteht der Nachlass hauptsächlich aus Barvermögen, kann eine Erbauseinandersetzung, also die Aufteilung des Nachlasses zwischen den Erben, relativ einfach vorgenommen werden.

Schwieriger wird es jedoch, wenn Immobilien, Kunstobjekte, Familienschmuck, Tiere oder sonstige Kostbarkeiten vorhanden sind, die Ihnen über viele Jahre ans Herz gewachsen sind und dann aufgeteilt werden müssen.

Doch ist eine Verteilung zwischen den Erben so einfach möglich?

Wie verhält es sich, wenn

  • Minderjährige als Erben auftreten,
  • Erben im Ausland leben,
  • Vermögen im Ausland vorhanden ist,
  • der Aufenthaltsort eines Erben unbekannt ist,
  • Erben überschuldet sind oder nicht befähigt sind, den Nachlass zu verwalten,
  • behinderte, pflegebedürftige Erben vorhanden sind,
  • voraussichtlich Streit zwischen den Erben ausbrechen wird?

Sollten Sie diese Fragen auch drängen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Erfahrungen im Rahmen gerichtlich angeordneter Nachlasspflegschaften und Betreuungen, sowie spezifische Berufskenntnisse in der Anlage- und Vermögensberatung bei einem Kreditinstitut, qualifizieren uns in solchen Situationen.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch an und diskutieren mit Ihnen mögliche Lösungsansätze. Gerne erläutern wir Ihnen die vom Gesetzgeber im BGB verankerten Möglichkeiten einer Testamentsvollstreckung und zeigen Ihnen auf, welches Instrumentarium an Möglichkeiten vorhanden ist, damit Ihr "Letzter Wille" korrekt umgesetzt werden kann.