Damit Ihr Wille auch wirklich so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen, empfehlen wir Ihnen bereits bei der Erstellung Ihres Testaments eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Den Testamentsvollstrecker können Sie bereits zu Lebzeiten benennen (§ 2197 BGB) oder aber auch später nach Testamentseröffnung vom Nachlassgericht (§ 2200 BGB) bestellen lassen.
Als neutrale Person wickelt der Testamentsvollstrecker gemäß der letztwilligen Verfügung den Nachlass ab (§ 2203 BGB). Mit Bestellung eines Testamentsvollstreckers verlieren die Erben die Verfügungsgewalt über den Nachlass. Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt den Nachlass in Besitz zu nehmen (§ 2205 BGB) und diesen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß zu verwalten (§ 2216 BGB) und die Anordnungen des Erblassers zu befolgen. Die Kontrolle der Tätigkeiten erfolgt durch die Erben.
Mit Übernahme des Amtes ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet den Erben unverzüglich ein Nachlassverzeichnis (§ 2215 BGB) auszuhändigen. Den Erben wird somit die Gelegenheit der Prüfung gegeben, ob die Aufteilung des Nachlasses gemäß dem "Letzten Willen" erfolgt.
Als Treuhänder darf der Testamentsvollstrecker sich keine Vermögensgegenstände selbst zuführen (§ 181 BGB) oder Entnahmen zu seinen oder zugunsten von Dritten tätigen, die nicht Erben oder Vermächtnisnehmer sind. Dabei haftet er bei Verletzung seiner Pflichten unbeschränkt persönlich (§ 2219 BGB).
Der Erblasser kann genau spezifizieren, welche Aufgaben und Pflichten der Testamentsvollstrecker zu erbringen hat und welche nicht (§2216 BGB).
Ob und mit welchem Erfolg Ihr "letzter Wille" umgesetzt wird, hängt oftmals von der Eignung des Testamentsvollstreckers ab. Wichtige Kriterien für die Auswahl eines Testamentsvollstreckers sollten daher für Sie sein:
Im Rahmen unseres Nachlassmanagements beraten wir Sie in allen Nachlassangelegenheit und das kostenlos!
Entscheiden Sie sich die ISF GmbH als Ihren Testamentsvollstrecker zu benennen, können Sie sicher sein, das eine neutrale und "nicht sterbliche Person" Ihren "Letzten Wunsch" umsetzen wird. Wir besitzen langjährige Kenntnis und Erfahrungen in diesem Segment und unterstützen später Ihre Erben in allen wichtigen und rechtlichen Belangen. Diese Unterstützung beginnt bei der Testamentseinreichung, Beantragung eines Erbscheins, Information an alle Erben, Verwaltung von Immobilien und sonstiger Nachlassgegenstände, Spezialmaßnahmen für Auslandsvermögen und Unternehmensbeteiligungen bis hin zur Einreichung der Erbschaftssteuererklärung und Begleichung der Steuerschuld.
Sicherlich haben Sie noch Fragen, die Ihre spezielle Situation betreffen. Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf und vereinbaren ein kostenloses Informationsgespräch.