Abrechnungsservice

  • Haben Sie Probleme bei der Erstellung der Betriebs-/Nebenkostenabrechnung für Ihre Mietobjekte?
  • Verwalten Sie zusammen mit anderen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich Ihre Immobilie, möchten aber die Hausgeld-/Wohngeldabrechnung von einem erfahrenen Fachmann erstellen lassen?
  • Möchten Sie die Ihnen vorliegenden Abrechnungen auf Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit überprüfen lassen?

Als kompetenter Partner in der Erstellung von Betriebs-/Nebenkostenabrechnung für Ihr Mietobjekt oder bei der Erstellung einer Hausgeld-/ Wohngeldabrechnung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bieten wir Ihnen unseren Abrechnungsservice an.

Abrechnungsservice für Wohnungseigentümergemeinschaften

Es gibt verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofes, die definieren, wie eine ordnungsgemäße Abrechnung auszusehen hat. Der Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter hat auf der Grundlage dieser BGH-Entscheidungen eine Mustabrechnung entworfen, an die wir uns eng orientieren. Unsere Abrechnungen bestehen aus folgenden Teilen:

  1. Anschreiben
  2. Gesamtdarstellung der Einnahmen und Ausgaben
  3. Gesamt- und Einzelabrechnung
  4. Übersicht der Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und Ausweis der Rückstände
  5. Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrückstellung und des Sollvermögens
  6. Vermögensstatus
  7. Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35 a EStG

Mit unserer Abrechnung sind Sie auf der sicheren Seite. Durch die klare Strukturierung ist diese selbst durch einen Laien leicht verständlich. Wir liefern Ihnen alle notwendigen Auswertungen, damit jeder Eigentümer schnell und einfach die Gesamtkosten, Einzelkosten, die Entwicklung der Rücklagen und den Vermögensstatus der Wohnungseigentümergemeinschaft erkennen kann. Sofern weitere Auswertungen gewünscht werden, können wir diese nach Absprache selbstverständlich auch liefern.

Leider hat die Vergangenheit auch gezeigt, dass Eigentümergemeinschaften oftmals Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abrechnung Ihres Verwalters haben. Besteht ein solcher Verdachtsmoment, überprüfen wir die Ihnen vorliegende Abrechnung diskret für Sie. Die von uns in der geprüften Abrechnung festgestellten Mängel dokumentieren wir anschließend in einem Prüfbericht.

 

Abrechnungsservice für Betriebs-/Nebenkostenabrechungen für Mietobjekte

Ein wahrer Spruch sagt: "Die Betriebskostenabrechnung beginnt bereits bei Abschluss des Mietvertrages", denn hier wird festgelegt, was Betriebskosten sind und welche wie umgelegt werden können. Mit Aussagen über die "zweite Miete" wie: "Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch" locken Mietervereine Mieter an. Lässt sich ein Mieter ersteinmal bei einem Mieterbund beraten, ist es oftmals schon zu spät für den Vermieter. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Vermieter dem Mieter in seiner Abrechnung keine Angriffsfläche bietet.

Leider besitzt jeder Mietvertrag und jedes vermietete Objekt seine Eigenheiten, sodass häufig Betriebskostenabrechnungen objektbezogen und individuell erstellt werden müssen. Erst nach Prüfung der Mietverträge können wir mit einer hohen Rechtssicherheit feststellen, welche Kostenart in welchem Verhältnis umzulegen ist. Eine 100%ige Rechtssicherheit gibt es leider bei Mietverträgen und Abrechnungen nicht, da sich die Rechtssprechung permanent verändert. Langjährig anerkannte Maßstäbe werden heute von Obergerichten mit einem Federstreich als ungültig erklärt - meist immer zu Gunsten des Mieters.

Um Frieden in einer Immobilie zu haben, ist somit absolut erforderlich, dass man die Änderung der Rechtssprechungen kennt und auch anwendet. Die Nichtbeachtung der Betriebskostenverordnung, der Heizkostenverordnung und Nichtanwendung von möglichen Öffungsklauseln im Mietvertrag kann für Sie bares Geld und Ärger bedeuten. In einem scheinbar rentablen Mietobjekt mit zufriedenen Mietern kann im Handumdrehen die Stimmung drehen und die Rentabilität schwinden.

Lassen Sie es nicht soweit kommen!

Nutzen Sie unsere Expertise und nehmen Kontakt zu uns auf. Im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräches nehmen wir Ihre Wünsche auf und unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot.