ISF GmbH

Werte schaffen - Werte erhalten
Beratung - Planung - Organisation

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ

 

VergleichsangeboteVerwalterbestellung (rechtswidrig)Verwaltungsbeirat (Vollmacht)

 

Rechtswidrige Verwalterbestellung

Das Landgericht Berlin entschied im September 2014, dass die Wahl eines neuen Verwalters rechtswidrig ist, wenn ein deutlich günstigeres Angebot eines Konkurrenten vorliegt. Auf dem Tagesordnungsprotokoll einer Eigentümerversammlung wurde angekündigt, dass ein neuer Verwalter gewählt werden sollte. Hierzu lagen folgende Angebote vor:
 

Angebot Verwalter A: € 27,76 pro Eigentumswohnung/pro Monat (Durchschnittsbetrachtung, da eine Preissteigerung bis 2016 gefordert war).

Angebot Verwalter B: € 19,04 pro Eigentumswohnung/pro Monat.
 

Die Mehrheit der Eigentümer entschied sich für die Bestellung des teureren Verwalters A. Hiergegen erhob ein Wohnungseigentümer eine Anfechtungsklage.

Das Landgericht Berlin entschied, dass ein wichtiger Grund, der gegen die Bestellung eines Verwalters sprechen kann, auch in der Höhe der von ihm verlangten Vergütung liegen kann. Dies kommt nicht nur bei absolut überhöhter oder unangemessen hoher Vergütung in Betracht, sondern auch dann, wenn eine erhebliche Preisdifferenz zu dem Angebot eines Konkurrenten vorliegt. Es besteht grundsätzlich nicht die Verpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft stets den billigsten Verwalter zu wählen. Sowohl die Zuverlässigkeit als auch der Aufgabenumfang können bei der Auswahl des Verwalters mit berücksichtigt werden. Liegt aber eine erhebliche Preisdifferenz vor, muss genau geprüft werden, ob diese sachlich gerechtfertigt ist. Das Gericht befand, dass kein sachlicher Grund vorlag den ca. 30 % teureren Verwalter A zu bestellen, zumal der Leistungsumfang beider Verwalter nahezu vergleichbar war (LG Berlin, Urteil vom 23.09.2014, AZ 55 S 302/12 WEG). 

 

ohne Titel

zum Seitenanfang