Mieterhöhung bei falsch berechneter WohnflächeMietpreisbremse NRWMietrückstand - Was ist zu tun?
Mietrückstand - Was ist zu tun?
Die Beitreibung Ihrer Forderung bei einem Mietrückstand kann auf unterschiedlicher Art und Weise erfolgen:
- Beantragung eines Mahnbescheids
Bei dem zuständigen Mahngericht können Sie einen Antrag auf Erlassung eines Mahnbescheides stellen. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Link http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/. Letztlich muss nur der amtliche Vordruck in Papierform oder als Online-Formular ausgefüllt werden und an das zuständige Mahngericht weitergeleitet werden.
Das Mahngericht stellt den Bescheid Ihrem Mieter zu und dieser kann binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung diesem widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, wird es kein weiteres Gerichtsverfahren geben, Sie können einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus dem Vermögen Ihres Mieters pfänden lassen.
Widerspricht Ihr Mieter allerdings dem Vollstreckungsbescheid, schließt sich ein gerichtliches Verfahren an und Sie müssen eine Klage mit Klagebegründung einreichen.
Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass dieses Verfahren sich eignet, wenn davon auszugehen ist, dass der Mieter keinen Widerspruch einlegen wird. Das Mahnverfahren kostet weniger als das Klageverfahren.
Klage im Urkundsprozess
Bei einem Zahlungsverzug Ihres Mieters oder bei ungerechtfertigter Minderung der Miete, können Sie auch einen Urkundsprozess anstreben. Hierbei wird der vorliegende Mietvertrag vom Gericht als Urkunde anerkannt. Auf Basis des Mietvertrages ergeht ein sogenanntes Vorbehaltsurteil, aus welchem sofort vollstreckt werden darf. So haben Sie sehr schnell die Möglichkeit des Zugriffs in das Vermögen Ihres Mieters. Aber Vorsicht! Sofern Ihr Mieter behauptet, die Minderung der Miete sei gerechtfertigt, kann er seine Gründe für die Nichtzahlung im Rahmen eines Nachverfahrens darlegen. Stellt sich dabei heraus, dass die Minderung berechtigt war, haften Sie Ihrem Mieter auf Schadensersatz. Eine Vollstreckung aus dem Vorbehaltsurteil ist also nicht risikolos.