Anfechtung des WirtschaftsplansArglistische TäuschungAufgaben und Haftung des VerwaltungsbeiratsAufwandsentschädigung für Verwaltungsbeirat
Aufwandsentschädigung und Kostenersatz für Verwaltungsbeiräte
Das Amtsgericht Hattingen (AG Hattingen, Urteil v. 23.01.14, Az. 28 C 30/13) sah es als angemessen an, dass Verwaltungsbeiräte einer Wohnungseigentümergemeinschaft Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung haben. Das Gericht hielt eine jährliche Entschädigung von € 250,00 für angemessen.
Der Fall: Ein Wohnungseigentümer hatte einen auf der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss angefochten, wonach die Mitglieder des Verwaltungsbeirats eine jährliche Aufwandsentschädigung von bis zu € 250,00 erhalten sollten. Darüberhinaus konnten Kosten des Büromaterials gegen Nachweis erstattet werden.
Das Amtsgericht Hattingen befand die Anfechtungsklage als unbegründet. Sowohl Aufwandsentschädigung und Kostenerstattung für Büromaterial entsprechen ordnungsgemäßer Verwaltung.