Genealogie

Genealogie ist die Zusammensetzung zweier altgriechischen Worte (geneá "Abstammung" und lógos "Lehre") und bedeutet soviel wie Abstammungslehre. Dem Volksmund ist Genealogie besser bekannt als "Familien- oder Ahnenforschung". Da die Berufsbezeichnung "Genealoge" gesetzlich nicht geschützt ist,  kann sich jeder als Genealoge bezeichnen. Um jedoch diese Tätigkeit erfolgreich auszuführen, sollten als Mindestanforderungen Erfahrung, Geduld und erbrechtliche Kenntnisse vorhanden sein. Es ist unabdingbar, dass der Erbenermittler Stammbäume erstellen kann und neben der gesetzlichen Erbfolge auch mit der gewillkürten Erbfolge vertraut ist (Testament, Erbvertrag) sowie das Güterrecht und Ehegattenerbrecht beherrscht. Gänzlich unabdingbar ist zudem, dass man sich voller Elan mit der "Geschichte" beschäftigt.

Die Anzahl der Genealogen, unabhängig davon ob man diese Tätigkeit als Berufsgenealoge oder Hobbygenealoge betreibt, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dies ist darin begründet, dass immer mehr Menschen wissen möchten, wo eigentlich ihre Wurzeln liegen.

Stadtflucht, Kriege, Vertreibungen, Auswanderungen, Zerfall der Großfamilie, Globalisierung, Wegfall der Landesgrenzen und eine stetige wachsende Bevölkerung haben den Verbund der Großfamilie größtenteils zerstört. Vielleicht können Sie sich auch noch an die Erzählungen Ihrer Großeltern über die besagten Vorfahren in Amerika erinnern, deren Verbleich ungewiß ist?

Aktuell scheint dies vielleicht kein Problem zu sein, doch was passiert, wenn gerade eine solche Person als vermeintlicher Erbe gesucht wird? Solche und ähnliche Umstände stellen seit längerem ein großes Problem dar und beschäftigen den Genealogen zusätzlich auch als Erbenermittler.