Kosten der Erbenermittlung

Genealogen sind gewerblich tätige Dienstleister, die z.B. im Auftrag einer Erbengemeinschaft oder eines Nachlasspflegers nach weiteren Erben suchen. Grundlage ist eine Honorarvereinbarung, die dienst- und werkvertragliche Elemente enthalten kann.

Die Vergütung ist ambivalent und passt sich dem jeweiligen Auftrag an. Bei der reinen Ermittlung von Personen orientiert sich die Vergütung am Zeitaufwand des Ermittlers, angemessene Vergütungssätze liegen in der Praxis zwischen 60,-- und 120 € pro Stunde. Daneben wird noch ein Auslagenersatz vereinbart, denn der Genealoge muss in Kostenvorlage treten, um überhaupt Auskünfte aus den jeweiligen Registern, wie Standesamt, Kirchenbücher bzw. staatliche Archive zu bekommen. Bei schwierigen Ermittlungen kann die Zahlung einer Erfolgsprämie vereinbart werden.

Das Honorar für Arbeiten bei der reinen Erbenermittlungen erfolgt dagegen meistens erfolgsorientiert und richtet sich nach der Höhe des Aktivnachlasses, sowie nach dem Schwierigkeitsgrad der Ermittlung. Ein Erbenermittler kann unter Berücksichtigung dieser beiden Komponenten zwischen 10 % und 30% des Nachlasses als Honorar vereinbaren. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf den entfallenden Erbteil der zu suchenden Person. Höhere Erfolgshonorare sind bei komplizierteren und umfangreicheren Fällen möglich. In dieser Vergütung sind jedoch sämtliche Kosten und Spesen der Erbenermittlung beinhaltet. Darüber hinaus sei angemerkt, dass der Erbenermittler nur im Erfolgsfall (Klärung der Erbfolge) ein Honorar erhält. Bei Misserfolg erhält der Erbenermittler weder ein Honorar noch einen Kostenersatz.

Was können wir für Sie tun?

Sofern wir für Sie Personen suchen, Stammbäume erstellen oder sonstige Nachforschungen erledigen sollen, rechnen wir unseren Aufwand auf Stundenbasis zzgl. Spesen ab. Damit Sie vor unangenehmen Überraschungen geschützt bleiben, können Sie uns einen Höchstpreis für die Recherche vorgeben. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir Sie auch regelmäßig über den aktuellen Ermittlungsstand informieren.

Auch bei der Erbenermittlung möchten wir Ihnen gerne helfen.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Nach einem ausführlichen Informationsgespräch erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.